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Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

In Deutschland gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für Menschen, die eine Existenzgründung planen. Eine davon ist der Gründungszuschuss, der insbesondere für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 eine Möglichkeit darstellt, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. In diesem Blogartikel möchten wir uns näher mit den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 und 2 befassen.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Existenzgründern dabei helfen soll, ihre Geschäftsidee umzusetzen. Er wird vom Arbeitsamt (bzw. der Agentur für Arbeit) gewährt und besteht aus zwei Teilen: einem Zuschuss zum Lebensunterhalt und einem Zuschuss zur sozialen Absicherung (Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung).

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss bei Bezug von Arbeitslosengeld 1

Wenn man Arbeitslosengeld 1 bezieht und eine Selbstständigkeit anstrebt, kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss erhalten. Dazu gehört, dass man mindestens 150 Tage arbeitslos gemeldet ist und ein Geschäftskonzept vorlegen kann, das die Erfolgsaussichten der geplanten Selbstständigkeit darlegt. Auch die fachliche und persönliche Eignung des Gründers spielt eine Rolle. Hierbei wird geprüft, ob der Gründer über ausreichend Fachkenntnisse und Erfahrung im geplanten Tätigkeitsbereich verfügt und die notwendigen unternehmerischen Fähigkeiten besitzt.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss bei Bezug von Arbeitslosengeld 2

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) haben die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zu beantragen. Hier gelten jedoch etwas andere Voraussetzungen. Zum einen muss das Geschäftskonzept eine plausible Einkommensprognose enthalten, die auf realistischen Annahmen beruht. Zum anderen müssen Empfänger von Arbeitslosengeld 2 sich vor der Gründung einer fachkundigen Stelle (z.B. einer Gründerberatung) vorstellen und sich bescheinigen lassen, dass ihr Gründungsvorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 spielt die fachliche und persönliche Eignung eine Rolle. Hierbei wird geprüft, ob der Gründer über ausreichende Kenntnisse im geplanten Tätigkeitsbereich verfügt und ob er die notwendigen unternehmerischen Fähigkeiten mitbringt. Es ist außerdem wichtig, dass das Gründungsvorhaben den Vorgaben des Jobcenters entspricht und mit dem Einkommensziel des Empfängers von Arbeitslosengeld 2 vereinbar ist.

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gründungskonzept: Man muss ein schlüssiges Gründungskonzept vorlegen, das die Erfolgsaussichten des geplanten Unternehmens darlegt. Hierbei müssen insbesondere die wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte der Gründung dargestellt werden. Eine umfassende Marktanalyse und eine realistische Einschätzung der Einnahmen und Ausgaben sind dabei unerlässlich.
  2. Arbeitslosigkeit: Man muss zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf ALG 1 haben. Der Gründungszuschuss ist nur für Personen vorgesehen, die unmittelbar vor der Gründung eines Unternehmens arbeitslos waren.
  3. Persönliche Eignung: Man muss persönlich für die Gründung eines Unternehmens geeignet sein. Hierbei werden insbesondere die fachlichen und persönlichen Qualifikationen sowie die beruflichen Erfahrungen des Gründers berücksichtigt.
  4. Tragfähigkeit: Das geplante Unternehmen muss als tragfähig eingestuft werden. Dies bedeutet, dass das Gründungskonzept realistisch und erfolgversprechend sein muss. Es müssen also ausreichende Mittel vorhanden sein, um die Gründungskosten und den Lebensunterhalt in der Anlaufphase zu decken.
    Förderfähigkeit: Man darf während des Bezugs des Gründungszuschusses keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen. Auch eine Nebentätigkeit ist während der Förderungsdauer nicht gestattet.

Fazit zum Gründungszuschuss

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Gründungszuschuss in Kombination mit einem Gründer-Coaching eine gute Möglichkeit ist, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Allerdings müssen die Voraussetzungen erfüllt sein und ein schlüssiges Gründungskonzept vorgelegt werden. Wer diese Anforderungen erfüllt, kann von der finanziellen Unterstützung profitieren und den Weg in die Selbstständigkeit wagen. Wenn du Interesse an einer Beratung zum Gründungszuschuss hast, solltest du nicht zögern, dich bei uns zu melden. Planerfolg ist eine kompetente Beratungsstelle, die dich auf dem Weg in die Selbstständigkeit umfassend unterstützen kann. Wir helfen dir dabei, dein Geschäftskonzept zu erstellen, deine Erfolgsaussichten zu prüfen und den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen. Kontaktiere uns jetzt und lass uns gemeinsam deine Selbstständigkeit auf den Weg bringen!

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