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Häufig gestellte Fragen

Welche Vorraussetzungen gelten, um den Gründungszuschuss zu erhalten?

 

1. Mindestens einen Tag arbeitssuchend sein
(Um den Antrag offiziell zu beginnen)

2. Noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1
(In den letzten 3 Jahren, mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein)

3. Selbstständigkeit muss mit Bestätigung des Gründungszuschuss hauptberuflich ausgeführt werden

4. Die Gründung muss in Deutschland erfolgen

5. Der Gründungszuschuss darf innerhalb der letzten 24 Monate noch nicht beantragt worden sein.

6. Eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung ist kein Hindernis
(zu klären mit der Agentur für Arbeit)

6.2 Eine Sperrzeit, die durch Eigenkündigung erteilt wird, dauert in der Regel 3 Monate. Danach ist es wieder möglich Gründungszuschuss zu beantragen.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Kurz und knapp: Nein!

Wie viel kostet mich das Gründercoaching?

Unsere Dienstleistung wird für dich durch einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Arbeitsagentur 100 % kostenlos.
Du musst auch nicht zuerst selbst zahlen und dann erst das Geld zurückholen.

Bis zu dem Punkt, an dem du den Gutschein erhältst, helfen wir dir aber bereits kostenfrei.

Wie erhalte ich den AVGS-Gutschein?

Du kannst diesen ganz einfach schriftlich oder mündlich anfragen.

Oder du füllst hier das Formular aus.
Anschließend sorgen wir dafür, dass der Antrag für deinen Gutschein bei deiner Sachbearbeitung ankommt.

Bei Rückfragen vom Amt und in Vorbereitung auf einen Termin bei Jobcenter oder der Arbeitsagentur stehen wir dir telefonisch oder über WhatsApp zur Seite.