Bild: Gespräch an einem Schreibtisch
Wer einen bekommen kann
Kann ich einen
AVGS bekommen?
Das Gesetz nennt drei Gruppen und vier Ziele. Ob Sie einen Gutschein bekommen, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Hier steht, woran sich diese Entscheidung ausrichtet.
Im Gesetz
Drei Gruppen kommen in Frage.
§ 45 SGB III nennt sie ausdrücklich. Wer zu keiner davon gehört, bekommt keinen Gutschein.
- ArbeitslosSie sind arbeitslos gemeldet. Ob Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen, ändert daran nichts. Zuständig ist die Stelle, die Sie betreut.
- Von Arbeitslosigkeit bedrohtSie haben noch Arbeit, aber sie läuft aus oder ist gekündigt. Auch dann können Sie sich arbeitsuchend melden und einen Gutschein bekommen.
- Auf AusbildungssucheSie suchen einen Ausbildungsplatz. Das Gesetz nennt diese Gruppe ausdrücklich neben den beiden anderen.
Der wichtigste Punkt
Zu einer Gruppe gehören reicht nicht.
Im Gesetz steht, dass Sie gefördert werden können. Nicht, dass Sie gefördert werden. Der Unterschied ist kein Sprachspiel: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Die Stelle, die Sie betreut, wägt ab, ob eine Maßnahme für Ihren Einstieg in Arbeit nötig ist. Zwei Menschen in ähnlicher Lage können deshalb zwei verschiedene Antworten bekommen. Das ist unschön, aber vorgesehen.
Was daraus folgt: Es gibt keine Liste von Bedingungen, die Sie abhaken und dann sicher sein können. Wer Ihnen einen Gutschein zusagt, bevor das Amt entschieden hat, sagt etwas, das er nicht wissen kann.
Wofür
Vier Ziele stehen zur Auswahl.
Das Amt legt Ziel und Inhalt der Maßnahme fest und schreibt beides auf den Gutschein. Ihre Begründung im Gespräch entscheidet mit, welches Ziel das wird.
- An den Arbeitsmarkt heranführenDazu gehört, festzustellen, was einer Vermittlung im Weg steht, und daran zu arbeiten.
- In Arbeit vermittelnGemeint ist eine sozialversicherungspflichtige Stelle, nicht jede Form von Beschäftigung.
- An eine Selbstständigkeit heranführenDas ist das Ziel, unter dem ein Gründungscoaching läuft.
- Eine begonnene Arbeit stabilisierenFür den Fall, dass Sie gerade angefangen haben und der Übergang noch wackelt.
Zwei Einschränkungen
Ein Gutschein kann befristet und begrenzt sein.
Beides erlaubt das Gesetz ausdrücklich. Ein AVGS kann zeitlich befristet sein, dann müssen Sie ihn innerhalb dieser Frist einlösen. Und er kann auf eine Region beschränkt sein.
Die zweite Einschränkung übersehen viele. Sie steht auf dem Gutschein, nicht im Gespräch. Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihnen darauf steht, schicken Sie uns eine Kopie. Wir sehen kostenlos nach und sagen Ihnen, was es bedeutet.
Passt Ihr Ziel zu einem unserer Angebote, kommt entweder das Karrierecoaching oder das Gründungscoaching in Frage. Beide laufen als Einzelbegleitung und werden über den AVGS bezahlt.
Planerfolg stellt keine Gutscheine aus, entscheidet nicht über Anträge und leistet keine Rechtsberatung. Wir prüfen kostenlos, ob unsere Maßnahme zu dem Ziel passt, das auf Ihrem Gutschein steht. Über die Bewilligung entscheidet immer die Stelle, die Sie betreut.
Nächster Schritt
So kommen Sie dran.
Sie wissen jetzt, ob Sie zu den Gruppen gehören. Wie der Weg zum Gutschein abläuft, steht auf einer eigenen Seite: Termin, Begründung, Entscheidung, Einlösen.
Grundlagen
Was der AVGS überhaupt ist.
Wer ihn ausstellt, was er bezahlt, was auf dem Papier steht und worin sich die beiden Gutscheinvarianten unterscheiden.

Erstgespräch
Unsicher, ob es bei Ihnen passt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir sehen uns Ihre Lage an und sagen Ihnen, was aus unserer Sicht möglich ist. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Beratung02161 4061250