Werkzeug

Behörden für Ihre Gründung.

Welche Stellen an Ihrem Ort zuständig sind und wie Sie sie erreichen, zeigt der Behördenwegweiser der Gründerplattform.

Behördenwegweiser

Wer zuständig ist, und wo.

Der Behördenwegweiser ist ein Werkzeug der Gründerplattform, dem kostenlosen Angebot der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie geben Ihren Ort an und bekommen die Stellen, die dort bei einer Gründung zuständig sind, mit Adresse und Kontakt.

Welche Anmeldung Sie tatsächlich brauchen, hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihrer Rechtsform ab. Diese Einordnung nimmt Ihnen der Wegweiser nicht ab. Er zeigt, wohin Sie sich wenden, und erspart Ihnen die Suche über die Seiten mehrerer Ämter.

Der Behördenwegweiser wird gerade für diese Website freigeschaltet. Bis dahin finden Sie ihn direkt auf der Gründerplattform.

Behördenwegweiser öffnen

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, hat eine Stelle mehr: die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dort gibt es den AVGS, mit dem ein Gründungscoaching bezahlt wird, und bei Arbeitslosengeld I den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Mehr dazu auf der Seite Existenzgründung.

Bereitgestellt wird der Wegweiser von der Gründerplattform, auf der Planerfolg als Beratungsangebot steht. Für die Frage nach dem Geld gibt es dort ein zweites Werkzeug: den Förder-Finder.

Erstgespräch

Adresse gefunden, Termin unklar?

Im Erstgespräch gehen wir mit Ihnen durch, welche Stellen Sie in welcher Reihenfolge brauchen und was Sie dort vorlegen. Das kostet nichts.

Kostenlose
Beratung
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Anrufen: 02161 4061250